Ratgeber

Wohnungsauflösung nach Todesfall in Wien

Ein Todesfall in der Familie ist eine belastende Ausnahmesituation – und plötzlich stehen Sie als Angehöriger vor einer Wohnung voller Erinnerungen. Klären Sie zuerst, wer über den Nachlass verfügen darf. Danach lassen sich die Räumung, ihre Kosten und die Übergabe Schritt für Schritt planen – ohne persönliche Gegenstände vorschnell wegzugeben.

Das Wichtigste zuerst

Wer darf die Räumung beauftragen?
Die Person, die zur Vertretung der Verlassenschaft oder zur Verfügung über den Nachlass berechtigt ist. Verwandtschaft allein reicht nicht als Nachweis. Klären Sie die Berechtigung mit dem zuständigen Notar als Gerichtskommissär.
Was sollte vor der Räumung gesichert werden?
Unterlagen, mögliche Testamente, Schmuck, Fotos und persönliche Erinnerungsstücke zuerst erfassen. Stimmen Sie ab, wer diese verwahren darf, bevor etwas entnommen oder weitergegeben wird.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Für eine vollständige Wohnungsauflösung gilt ein Einstieg ab € 690. Entscheidend sind Umfang, Zugang und vereinbarte Leistungen. Der allgemeine Entrümpelungs-Einstiegspreis von € 249 ist kein Pauschalpreis für eine ganze Wohnung.

Zuerst: Nicht überstürzen

Im Verlassenschaftsverfahren wird geklärt, wer erbt und wer den Nachlass vertreten darf. Ansprechpartner ist der vom Gericht bestellte Gerichtskommissär. Lassen Sie vor dem Räumungsauftrag klären, ob Sie bereits handeln dürfen und welche Nachweise oder Zustimmungen dafür nötig sind. Nicht in jedem Fall muss das gesamte Verfahren abgeschlossen sein; eine Räumung allein aufgrund der Angehörigeneigenschaft sollten Sie aber nicht veranlassen.

Vor dem Aussortieren: Stimmen Sie auch die Entnahme persönlicher Andenken und Unterlagen mit dem Gerichtskommissär beziehungsweise der berechtigten Vertretung ab. Fotos und eine Liste helfen bei der Bestandsaufnahme, ersetzen aber keine Berechtigung. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Fristen: Wie viel Zeit haben Sie?

  • Mietwohnung: Ein Todesfall beendet den Mietvertrag nicht automatisch. Es können Eintrittsrechte bestehen. Klären Sie deshalb zuerst mit dem Gerichtskommissär und der Hausverwaltung, wer den Vertrag fortführt oder kündigen darf. Kündigungsfrist und Rückgabetermin sind im konkreten Fall zu prüfen.
  • Eigentumswohnung: Aus dem Todesfall allein ergibt sich kein pauschaler Räumungstermin. Laufende Kosten und die weitere Nutzung der Wohnung sollten mit der berechtigten Vertretung geklärt werden.
  • Gemeindewohnung Wien: Kontaktieren Sie Wiener Wohnen, um mögliche Eintrittsrechte, erforderliche Unterlagen und den Rückgabetermin zu klären. Vereinbaren Sie die Räumung erst passend zum bestätigten Termin.

Ablauf einer Verlassenschaftsräumung

1. Berechtigung und Umfang klären

Mit dem Gerichtskommissär abstimmen, wer die Räumung beauftragen darf. Gemeinsam festhalten, was in der Wohnung bleibt und was geräumt werden soll.

2. Wertermittlung & Bestandsaufnahme

Wir sichten gemeinsam mit Ihnen die Wohnung. Wertvolle Gegenstände (Antiquitäten, Schmuck, Dokumente, Fotos) werden separat gesichert und übergeben.

3. Schriftlicher Festpreis

Sie erhalten ein Angebot inklusive Wertanrechnung. Keine versteckten Kosten.

4. Räumung am vereinbarten Termin

Diskret, ohne Aufhebens im Stiegenhaus. Die Dauer hängt vom Umfang und Zugang ab und wird vorab abgestimmt. Möbeldemontage und fachgerechter Abtransport erfolgen wie im Angebot vereinbart.

5. Besenreine Übergabe

Wohnung wird gekehrt und übergabefertig gemacht. Sie bekommen Fotos + Übernahmenachweis für die Hausverwaltung.

Was kostet eine Wohnungsauflösung nach Todesfall in Wien?

Eine vollständige Wohnungsauflösung in Wien beginnt ab € 690. Die folgenden Beispiele sind Richtwerte, keine festen Preise allein nach Zimmeranzahl.

Preisbeispiele (Wien, inkl. USt.)

1-Zimmer-Wohnung, ca. 40 m²ab € 690
2-Zimmer-Wohnung, ca. 60 m²ab € 1.050
3-Zimmer-Wohnung, ca. 80 m²ab € 1.550
Haus / Reihenhaus inkl. Keller & Dachbodenab € 2.490

Was beeinflusst den Endpreis?

  • Menge und Zustand: Wie viel Hausrat und welche Gegenstände müssen geräumt werden?
  • Zugang: Stockwerk, nutzbarer Lift, Tragewege und Zugang zum Gebäude.
  • Zusatzflächen und Arbeiten: Keller, Dachboden oder eine zusätzliche Endreinigung nur im vereinbarten Umfang.
  • Wertanrechnung: Verwertbare Gegenstände können den Preis senken. Ob und in welcher Höhe, wird bei der Besichtigung geprüft und schriftlich festgehalten.

Was ist im Angebot enthalten?

Für den vereinbarten Räumungsumfang umfasst das Angebot Möbelabbau, Abtransport, fachgerechte Verwertung und besenreine Übergabe. Besenrein bedeutet gekehrt – eine gründliche Endreinigung oder Ausbesserungen müssen zusätzlich vereinbart werden.

Ab € 249: Das ist der allgemeine Einstiegspreis für Entrümpelung, nicht für eine komplette Verlassenschaftswohnung. Welcher Preis für Ihren Auftrag gilt, erfahren Sie im schriftlichen Angebot nach der kostenlosen Besichtigung. Weitere Richtwerte finden Sie auf unserer Preisseite.

Besichtigung für eine Wohnungsauflösung vereinbaren

Kostenlos und unverbindlich. Die Räumung erfolgt erst nach geklärter Berechtigung und Ihrer Beauftragung.

Checkliste: Was Erben vorbereiten sollten

  • Kontakt zum Gerichtskommissär herstellen und Berechtigung zur Beauftragung klären.
  • Vorhandene Unterlagen wie Sterbeurkunde, Mietvertrag und Schriftverkehr bereithalten; mögliche Testamente dem Gerichtskommissär melden.
  • Wohnungsbestand fotografieren und Unterlagen, Wertgegenstände sowie Erinnerungsstücke auflisten; Verwahrung und Entnahme abstimmen.
  • Mit der Hausverwaltung mögliche Eintrittsrechte, Kündigung und Rückgabetermin klären.
  • Festlegen, was Angehörige behalten möchten und welche Räume einschließlich Keller oder Dachboden geräumt werden sollen.
  • Kostenlose Besichtigung vereinbaren und schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und möglicher Wertanrechnung einholen.
  • Räumungstermin nach geklärter Berechtigung bestätigen; Strom und andere Verträge mit der zuständigen Vertretung abstimmen.
  • Besenreine Übergabe vorbereiten, Zählerstände festhalten, Schlüssel und Übergabeprotokoll mit der Hausverwaltung abstimmen.

Weitere Vorbereitungsschritte finden Sie in unserer Checkliste zur Verlassenschaft in Wien.

Warum unser Team der richtige Ansprechpartner ist

Erfahrung mit Angehörigen

Seit 1997 in Wien – über 5.000 Räumungen, viele davon Verlassenschaften. Wir wissen, wie man respektvoll und diskret arbeitet.

Voll versichert bis € 1 Mio.

Für den Fall der Fälle – Sie und die Hausverwaltung sind komplett abgesichert.

Absprache mit dem Notar

Auf Wunsch direkter Kontakt mit dem Gerichtskommissär, Fotodokumentation vor Räumung, Wertermittlung schriftlich.

Wertanrechnung

Antiquitäten, Möbel und Elektrogeräte rechnen wir fair an – das senkt Ihre Kosten deutlich.

Besichtigung für eine Wohnungsauflösung vereinbaren

Wir kommen in ganz Wien und Umgebung vorbei, sichten die Wohnung gemeinsam mit Ihnen und geben einen schriftlichen Festpreis – inkl. möglicher Wertanrechnung. Wir sprechen auf Wunsch direkt mit Notar oder Hausverwaltung.

Rechtliche Orientierung: offizielle Informationen

Die Hinweise zum Nachlass und zu möglichen Miet-Eintrittsrechten stützen sich auf die Informationen von oesterreich.gv.at. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gerichtskommissär.

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